Statutes

  1. Unter dem Namen «Historische Vereinigung Wynental» (HVW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Er stellt sich die Aufgabe, die Geschichte des Tales und seiner Dörfer zu erforschen und das Interesse für alles historisch Bedeutsame zu wecken.
  2. Jahresschrift (in der Regel alle zwei Jahre) und weitere Publikationen
  3. Die HVW erreicht ihre Ziele im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten vorab mit folgenden Mitteln:
    1. Jahresschrift (in der Regel alle zwei Jahre) und weitere Publikationen
    2. Vorträge und Exkursionen
    3. Unterhalt einer vereinseigenen Homepage
    4. Schutz wertvollen Kulturgutes, Sammeltätigkeit und Zusammenarbeit mit lokalen Museen
    5. Förderung und finanzielle Unterstützung von Forschungsarbeiten und Präsentationen, die Themen aus dem Einzugsgebiet betreffen
  4. Vorträge und Exkursionen
  5. Mitglied der Vereinigung kann jedermann werden, der den von der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag bezahlt. Vereine und Firmen können die Kollektivmitgliedschaft erwerben. Von der Mitgliederliste gestrichen wird, wer zwei Jahres-beiträge nicht bezahlt hat.
  6. Unterhalt einer vereinseigenen Homepage
  7. Die Vereinigung kommt in der Regel einmal jährlich zur Generalversammlung zusammen. Diese ist immer beschlussfähig.
  8. Schutz wertvollen Kulturgutes, Sammeltätigkeit und Zusammenarbeit mit lokalen Museen
  9. Die Generalversammlung wählt auf jeweils drei Jahre einen Vorstand von mindestens 7 Mitgliedern, bestehend aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und Beisitzern.
  10. Förderung und finanzielle Unterstützung von Forschungsarbeiten und Präsentationen, die Themen aus dem Einzugsgebiet betreffen
  11. Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
  12. Der Präsident vertritt den Verein nach aussen, leitet die Versammlungen, Arbeiten usw. Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten bei seinen Bemühungen und ist gegebenenfalls sein Stellvertreter. Der Aktuar führt das Protokoll und hält die Beziehung mit der Presse aufrecht. Der Kassier besorgt das Rechnungswesen.
  13. Der Vorstand verfügt im Rahmen der Vereinszwecke über die Geldmittel unter Berücksichtigung allfälliger Wünsche der Generalversammlung.
  14. Die Jahresrechnung wird von zwei Revisoren geprüft, die nicht Vorstandsmitglieder sind. Sie werden von der Generalversammlung auf jeweils zwei Jahre gewählt.
  15. Bei allfälliger Auflösung der HVW sollen Vereinsvermögen und Inventar bis zu einer Neugründung in geeigneter Weise aufbewahrt und verwaltet werden.
  16. Die Statuten können jederzeit revidiert werden, wenn die Mehrheit der Generalversammlung dies verlangt.
  17. Diese Statuten ersetzen diejenigen aus dem Gründungsjahr 1928. Sie sind von der Generalversammlung am 15. Mai 1976 genehmigt und am 14. März 2003 erweitert worden (Artikel 2).

Für die HVW

Der Präsident: Dr. Peter Steiner
Der Aktuar: Raoul Richner

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    • Titel:
      Statuten der HVW
    • Veröffentlichung:
      14. März 2003
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