Monatsbeiträge

Juni 2019, Raoul Richner

Feldprediger und Sittenstrolch? - Auf den Spuren von Samuel Kneubühler

Eine Geschichte sorgte im Sommer 1718 im unteren und mittleren Wynental für Aufsehen: Der unrühmliche Fall des Feldpredigers Kneubühler.

Der Hauptakteur dieser Geschichte, Samuel Kneubühler, war 1680 in Bern geboren worden. Sein Vater gleichen Namens war aus Bollingen in die Hauptstadt gezogen, wo er eine Druckerei betrieb. Obwohl Samuel bereits mit vier Jahren den Vater verlor, war es ihm vergönnt – wohl durch die Mithilfe seiner Paten, die Bernburger waren – eine gute Schulbildung zu erhalten und sogar an der Hohen Schule Theologie zu studieren. Nach Studienabschluss konnten die Jungtheologen nicht sofort eine Pfarrei übernehmen, sondern mussten während einiger Jahre ihre Sporen als Lateinschulmeister oder Pfarrhelfer abverdienen. Wo Samuel Kneubühler seine ersten Anstellungen fand, wissen wir nicht.

Ab Herbst 1709 sammelte er Praxiserfahrung im Pfarramt: Er übernahm damals nämlich die Stelle eines Vikars in Unterkulm, wo er dem gesundheitlich angeschlagenen Pfarrer Haller aushalf. In der Pfarrei Kulm scheint Kneubühler wohl gelitten gewesen zu sein, wurde ihm doch von mehreren Familien die Patenschaft von Kindern angetragen. Nichtsdestotrotz verliess er das Wynental bereits 1710 mit dem Ende seines Vikariats wieder, nachdem Pfarrer Haller auf sein Amt verzichtet hatte und mit Albrecht Rengger von Brugg ein neuer Pfarrherr aufgezogen war, der keine Hilfe mehr benötigte.

Mit diesen Erfahrungen im Rucksack hätte der nun dreissigjährige Samuel Kneubühler einen Karriereschritt machen und sich in ein Amt als Pfarrer wählen lassen können. Offenbar war ihm dies aber verwehrt – oder er ging freiwillig einen anderen Weg. Obwohl er inzwischen verheiratet war, ging er allein ins Ausland: Er wirkte für einige Jahre in einem bernischen Regiment als Feldprediger in den Niederlanden, wo damals im Zuge des Spanischen Erbfolgekrieges zahlreiche Truppenkörper installiert waren.

Nach dem Ende des Krieges und der Auflösung des Regiments kehrte Kneubühler aber nicht sofort nach Hause zurück.

Ein Feldprediger im 18. Jahrhundert (Symbolbild)

Ein Feldprediger im 18. Jahrhundert (Symbolbild)

Seine Frau Barbara in Bern beklagte sich im Frühling 1718 bitterlich, dass sie von ihrem Gatten seit seinem Weggang nur einmal einen brieflichen Gruss erhalten hätte – aber "nichts zu ihrer underhalltung". Die Berner Herren wollten sie nicht sofort finanziell unterstützen, sondern vertrösteten sie und stellten einen "Ruffbrief" in Aussicht: nach Kneubühler sollte also amtlich gefahndet werden.

Doch zu dieser Zeit befand sich Samuel Kneubühler bereits wieder in der Eidgenossenschaft. Er hielt sich im Unteraargau auf, wo er in Gasthäusern (zum Beispiel im Löwen und im Wilden Mann in Aarau oder im Kreuz in Suhr) und bei Privaten übernachtete. In Bern musste man zur Kenntnis nehmen, dass "leben und wandel" des Ex-Feldpredigers "zu höchster ärgernuß" Anlass gab. Die Pfarrer Eyen von Aarau und Rengger von Kulm hatten nämlich je eine Liste mit Klagen nach Bern an das zuständige höchste Sittengericht, das Oberchorgericht, gesandt.

Was wurde Kneubühler vorgeworfen? Die beiden Pfarrer von Aarau und Kulm gaben die Klagen im Detail wieder. In der Folge sollen diese zusammengefasst dargestellt werden.

  • Anna Gloor von Kulm, die als Magd beim alten Bärenwirt Daniel Rämisperger in Aarau arbeitete, sagte aus, dass Kneubühler bei ihnen übernachtet hätte. Als der Meister bereits zu Bett gegangen war, soll er ihr Geld geboten und ihr „unbegühr angemuthet“ haben. Nachdem sie sich ihm verweigert hatte, bezeichnete Kneubühler sie als Donnershexe und drohte, seinen Degen zu ziehen.
  • Barbara Rychner, die Witwe von Hieronymus Maurer von Aarau, gab zu Protokoll, dass Kneubühler sie unter dem Vorwand, dass er ihr einen Mantel abkaufen wollte, ins Haus des Pfisters Dürr gerufen habe. Kneubühler habe sie aber „alsobald unden und oben ungebührlich betasten wollen“. Als sie sich widersetzte, habe er ihr „schendtliche wort zugeredt“ und sie eine „Strahl-Hur“ genannt.
  • Verena Läuchli von Remigen sagte aus, dass Kneubühler bei ihrem Meister, dem vorderen Schleifer zu Aarau, zu Gast war, als dieser Wein ausschenkte. Bei dieser Gelegenheit soll er ihr zwei Dublonen, eine Uhr und anderes versprochen haben, wenn sie tun würde, was er von ihr wollte. Als sie sich weigerte, versuchte er ihr die Furcht vor einer Schwangerschaft mit dem Spruch „wo mann nit säye, könne mann nit erden“ zu nehmen.
  • Maria Andrey, die Bärenwirtin von Kulm, die aus Ligerz am Bielersee stammte und eben erst im März 1718 den Unterkulmer Hans Berner geheiratet hatte, berichtete, dass Kneubühler sie in der hinteren Gaststube, wo sie allein waren, bedrängt und ihr dafür ein Goldstück und ein Halstüchli angeboten habe. Er soll ihr sogar angeboten haben, mit ihr „auß dem land“ zu ziehen - „und es müße es niemand wüßen, wo sie hinkommen“. Auch in der vorderen Stube, wo andere Gäste sassen, wiederholte er seine Wünsche. Kneubühler betonte, dass sie keine Schwangerschaft zu befürchten habe, da es „neüt darauß geben“ könne, wenn „er mit ihra zuthun habe“.
  • Die Aussage von Anna Sager aus Unterkulm, die sie im Frühling 1718 gemacht hatte, konnte im Herbst nicht protokolliert werden, da sie verschwunden war. Dafür wurden zwei Zeugen, das Krönibäbi aus Teufenthal und der Biggelisämi (Samuel Gloor) aus Oberkulm verhört. Beide sagten aus, dass sie mit Kneubühler im Kreuz in Suhr gewesen seien. Der Vikar habe dann Bäbi und Sämi aus dem Raum geschickt und sei für zweimal eine Viertelstunde mit Anni Sager allein gewesen. Da die beiden Mädchen in einer separaten Kammer übernachteten, soll Kneubühler den Biggelisämi beauftragt haben, den Schlüssel bei der Wirtshausmagd zu holen. Sämi führte dies aus und gab dem Vikar den Schlüssel – was danach passierte, wusste er nicht, da er gleich eingeschlafen sei. Laut Aussage von Bäbi und Anni schlich sich Kneubühler im Dunkeln in die Kammer und legte sich für eine Stunde zu Anni ins Bett...

Diese fünf sehr ähnlich lautenden Klagen, die im Sommer und Herbst 1718 notiert wurden, lassen eigentlich keinen Zweifel zu: Vikar Kneubühler belästigte und bedrängte Frauen.
Die Chorgerichte von Aarau und Unterkulm luden Kneubühler, der sich inzwischen offenbar in Lenzburg aufhielt, mehrmals vor. Zweimal erschien er nicht, einmal schickte er mit Kaspar Müller aus Lenzburg einen „Prokurierten“. Als er schliesslich im September in Aarau und im November auch in Unterkulm vor den Chorrichtern stand, stritt er alle Anschuldigungen ab. Kneubühler sagte, dass diese Anschuldigungen „in ewigkeit nit können auf ihne bewiesen werden“. Seine Strategie ist augenscheinlich: Er sagte nie, dass eine Anschuldigung nicht stimmte, sondern bloss, dass man es ihm mangels Zeugen nicht nachweisen könne. Es stand also Aussage gegen Aussage.

Die Prozessunterlagen wurden auch nach Bern an der Oberchorgericht gesandt. In diesen Schreiben hielt Pfarrer Rengger etwas irritiert fest, dass sein Amtsbruder Kneubühler nicht bei ihm im Pfarrhaus vorbeigekommen sei, als dieser in Unterkulm Besuche machte. Er habe jedoch gehört, dass er viele Bändel bei sich hatte, die er an seine Göttikindern verschenken wollte. Nur fanden sich auch dafür keine Zeugen.

Weiter wurde dem Kneubühler vorgeworfen, verschiedene Mädchen zu sich bestellt zu haben. Einer Anna Fritschi aus Teufenthal wollte er ein Buch schenken, wenn sie zu ihm ins Gasthaus zum Wilden Mann nach Aarau komme. Verena Müller von Oberkulm liess er zu sich rufen, um sich – wie er sagte – nach dem Befinden ihrer Eltern, die er gut kannte, zu erkundigen. Als die Richter nachhakten und wissen wollten, weshalb er denn nicht direkt die Eltern zu sich bestellt habe, wusste Kneubühler keine Antwort. Pfarrer Rengger qualifizierte übrigens die Klägerinnen, indem er etwa bei Verena Müller festhielt, dass diese ein sehr aufrichtiges Mädchen sei.

Als die Befragung in Unterkulm vorbei war, bot Kneubühler den Chorrichtern an, die Kosten für ihre Bemühungen zu erstatten, was diese jedoch ablehnten. Dieser Auftritt vor dem Kulmer Chorgericht im November 1718 ist das bislang letzte bekannte Lebenszeichen von Samuel Kneubühler. Danach scheint er sich aus dem Staub gemacht zu haben. Ob er sich ins Elsass oder wieder nach Holland abgesetzt hat? – Kneubühlers weiteres Schicksal liegt (bis anhin) im Dunkeln. Nur eines ist ganz klar: Eine Anstellung als Pfarrer, Vikar oder Schulmeister fand er im ganzen Bernbiet nicht mehr; er taucht in keinem Ämterverzeichnis je wieder auf…

  • Dokument

    • Titel:
      Feldprediger und Sittenstrolch? - Auf den Spuren von Samuel Kneubühler
    • Autor:
      Raoul Richner, Buchs
    • Veröffentlichung:
      1. Juni 2019
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  • Quellen

    • Staatsarchiv Aargau, AA/1782, S. 205-220.
    • Staatsarchiv Bern, B III 624 (Oberchorgerichtsprotokoll 1718/1719).
    • Stadtarchiv Aarau, II.562 (Chorgerichtsprotokoll) und II.517-101 (Chorgerichtsmissiven).
    • Gemeindearchiv Unterkulm, Chorgerichtsmanual 1708-1729, S. 133-150.
  • Literatur

    • Adolf Fluri: Samuel Kneubühler, der Buchdrucker von Bollingen (gestorben 1684), in: Blätter für bernische Geschichte, Kunst und Altertumskunde, Band 15, 1919, S. 194-206.