Veranstaltungen

Jahresversammlung 2016

Denkmalpflege im Aargau

Zu unserer 88. Jahresversammlung lädt der Vorstand alle Mitglieder herzlich ein. Deren Angehörige und weitere Gäste sind wie immer ebenfalls willkommen.

Unser Tagungslokal selbst und seine unmittelbare Umgebung bieten reiches denkmalpflegerisches<br>Anschauungsmaterial...

Unser Tagungslokal selbst und seine unmittelbare Umgebung bieten reiches denkmalpflegerisches
Anschauungsmaterial...

Traktandenliste

1. Protokoll der Jahresversammlung vom 16. Mai 2015
2. Jahresbericht des Präsidenten
3. Jahresrechnung (liegt dieser Einladung bei)
4. Budget und Mitgliederbeitrag 2016
5. Mitteilungen und Umfragen

Vortrag „Denkmalpflege im Kulturkanton Aargau mit besonderem Augenmerk auf das Wynental“

Unser Gast wird uns zunächst Allgemeines zur Denkmalpflege (Organigramm, Auftrag, Aufgabengebiet) berichten und anschliessend auf Besonderheiten im Aargau (wichtige aktuelle Themen, verschiedenste Objekte) eingehen. Schliesslich widmet er sich einigen Fallbeispielen aus dem Wynental (z.B. Suhr, Liebegg, KWC-Areal Unterkulm, Doppelwohnhaus Reinach, Lindenplatz Reinach).

Unser Referent, Dr. Jonas Kallenbach, ist Bauberater bei der Denkmalpflege (Gebietsdenkmalpfleger und u.a. für das Wynental zuständig) und Verantwortlicher für Kulturgüterschutz des Kantons Aargau (seit 2010). Er studierte Kunst- und Architekturgeschichte an den Universitäten Fribourg, Bern, Neuchâtel und Rom. An der ETH Zürich promovierte er über ein architekturgeschichtliches Thema zur Renaissancearchitektur des 16. Jahrhunderts in der Schweiz. Zusätzlich absolvierte er einen Nachdiplomstudiengang im Bereich Denkmalpflege und Umnutzung an der Berner Fachhochschule (Burgdorf).

Im Anschluss an den offiziellen Teil können wir den Anlass bei einem gemütlichen Schlummerbecher ausklingen lassen. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen!

  • Dokument

    • Datum:
      Fr, 8. April 2016
    • Zeit:
      20.00 Uhr
    • Ort:
      Reinach, Restaurant Schneggen
    • Einladung:
  • Anmeldung

    nicht erforderlich